Home
Garten
Büro
 


 ....

Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen, Friedrichswall 5, 30159 Hannover, als Landschaftsarchitekt (ELNr. 12464) und Stadtplaner (ELNr. 17.891). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen „Landschaftsarchitekt“ und "Stadtplaner" ergibt sich aus der Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen.

Jeder Architekt unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG), insbesondere den Pflichten aus § 24 NArchtG.

Der Text des NArchtG kann eingesehen werden über die Homepage der Architektenkammer Niedersachsen unter: http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00031-narchtg.03.pdf

                                                                                                                            Stand 09.12.2017






  Top